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Niederösterreichischer Bildungsscheck für Kleinbetriebe

De-Minimis-Richtlinien des Niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusfonds

Mit dem Niederösterreichischen Bildungsscheck sollen Kleinunternehmen inhaltlich und strategisch weiterentwickelt werden. Für UnternehmerInnen, GeschäftsführerInnen und ProkuristInnen dieser Unter-nehmen können 50% der Kurskosten bis max.
€ 2.500,-
innterhalb von drei Jahren gefördert werden. Die Kurse haben mindestens 40 Einhieten und schließen mit einem Zertifikat ab; sie werden in den jeweiligen Kursbüchern mit dem "N" gekennzeichnet sein und sind bis dahin in einer eigenen Broschüre gelistet.

 

Die De-minimis-Richtlinien gelten vom 01.01.2007 bis 31.12.2013 für Förderungen, die über den Niederöster-reichischen Wirtschafts- und Tourismusfonds abgewickelt werden.

 

Gegenstand der Förderung im Rahmen der Aktion "NÖ Bildungsscheck" sind Weiterbildungsmaßnahmen, die die inhaltliche strategische Ausrichtung von Unternehmen wesentlich verbessern und mit dem Unternehmenszweck in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Kurse, die nicht in der Listung der Bildungsinstitute aufscheinen, aber alle Voraussetzungen einer inhaltlich betrieblichen und strategischen Weiterentwicklung entsprechen, können in besonders begründeten Fällen über Antrag vor Kurs-besuch genehmigt werden.

 

Antrag NÖ Bildungsscheck 

 

Kontakt und Einreichung:

 

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie

Andrea Moll

Landhausplatz 1, Haus 14

3109 St. Pölten

Tel.: 02742/9005-15301

Fax: 02742/9005-16330

E-Mail: andrea.moll@noel.gv.at

 

Quelle: http://www.noe.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Foerderungen/Bildung.html

 

 
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